Schon seit 2011 haben wir den Bürgermeister immer wieder aufgefordert, eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. einen Kosten- / Nutzenplan für das geplante Baugebiet Gollacker vorzulegen. Bis heute war er dazu leider nicht in der
Lage.
Welche Privatperson, welche Firma kann es sich leisten, ein Vorhaben umsetzen zu wollen, ohne vorher die
Investitions- und natürlich auch die Folgekosten kalkuliert zu haben?
So verhält sich keiner, der sein eigenes Kapital für die Initial- und Folgekosten investieren muss.
Das Baugebiet bringt im Wesentlichen nur einmalig durch den Verkauf der Baugrundstücke Geld in die
Kasse Niddatals sowie später wiederkehrend über die Grundsteuer. Von der Einkommens- bzw. Lohnsteuer bleiben in den Kommunen nur 15% hängen! (Quelle: https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gemeindeanteil-an-der-einkommensteuer.html). Der Rest geht an
Bund und Land.
Vor und nach dem Verkauf der Bauplätze aber ist mit vielen finanziellen Faktoren zu rechnen, die
den geringen Einkünften entgegenstehen.
Zu kalkulierende Initial- und Folgekosten, die ganz Niddatal tragen muss,
sind:
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Kreisstraße (Hohl): Ein
kostenintensiver Ausbau der Kreisstraße zwischen Assenheim und Bruchenbrücken wäre erforderlich, um die komplizierte Verkehrssituation (Zu- und Ausfahrt Neubaugebiet) zu entschärfen sowie das
immens erhöhte Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Zu bedenken sind nämlich die täglich mehrfachen Fahrten von ca. 300 zusätzlichen Autos zu den entfernt gelegenen Einrichtungen Assenheims, zum
Bahnhof Bruchenbrücken sowie zu den Arbeitsstätten im Umland.
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Brauchwasserentsorgung: Das
Abwasser müsste, um an das bestehende marode Abwassersystem angeschlossen zu werden, mittels Pumpstation (Investitionskosten, Wartungskosten) den Berg hinauf gepumpt werden. Viele Anwohner
z.B. der Wingertstraße, Wingertweg, Brückenstraße und Mittelstraße klagen jedoch bereits heute regelmäßig über vollgelaufene Keller. Zusätzliche Kosten entstehen für die Instandsetzung und
den notwendigen Ausbau dieses Altsystems.
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Niederschlagswasserentsorgung: Friedberg stimmt der Nutzung des Entwässerungsgrabens auf Bruchenbrücker Gemarkung nur zu, wenn Niddatal (also die
Steuerzahler Niddatals) sämtliche dadurch entstehenden Kosten und Folgekosten (Entwässerungsplanung, hydraulische
Berechnungen, Hochwasserschutzmaßnahmen usw.) übernimmt. Somit ist Niddatal ist somit auch für Folgekosten in der Pflicht, falls die Berechnungen nicht stimmen bzw. die
Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
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Spülungen des geplanten Abwasserkanalsystems: Während einer längeren Bauphase, wie sie unseres Wissens für das Baugebiet durch sukzessive Umsetzung geplant ist, sind
regelmäßige Kanalspülungen erforderlich. Aus wasserhygienischen Gründen müssten die neu gebauten aber noch nicht regelmäßig durch Brauchwasser genutzten Abwasserkanäle turnusmäßig gespült
werden.
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Hochspannungsleitungen: Falls der
Verlauf der Hochspannungsleitungen aufwendig als Erdkabel ausgeführt werden muss, entstünden sehr hohe Kosten für die Verlegung unter die Erde. Und wer würde es wagen und moralisch vertreten
können, Bauplätze an Familien zu verkaufen, in dem Wissen, dass der empfohlene Mindestabstand zur Freileitung deutlich unterschritten wird?
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Sanierungskosten für bestehende
und geplante Straßen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen.
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Kita- und Betreuungsschulplätze: Das Angebot der bereits jetzt schon knappen Kindergarten- und Betreuungsschulplätze müsste deutlich erweitert werden. Dafür
müssten entsprechend neue Einrichtungen geschaffen werden.
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Archäologische Funde: Erhöhte Erschließungskosten und
kostspieliger Zeitverzug entstünden durch die umfangreichen Grabungen, die wegen der bedeutenden historischen Funde unter dem Gollacker erforderlich würden.