Steuermehrbelastung

Eng verbunden mit den immensen Ausgaben, die durch die Initial- und die Folgekosten entstünden, wären die Steuermehrbelastungen, mit denen dadurch zu rechnen ist. Alternativ dazu könnten die Kosten teilweise auf die Käufer der Bauplätze umgelegt werden. Das würde zu gestiegenen Bauplatzpreisen und bei schleppendem Verkauf womöglich zu einer längeren Erschließungs- und Bauphase des Baugebiets führen.

 

Folgende Punkte, die wir auf dieser Website in dem Navigationspunkt „Argumente“ genauer erläutern, können zu massiven Steuermehrbelastungen und/oder höheren Bauplatzpreisen führen:

  • Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. für Regressansprüche von Bruchenbrücken, falls die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen.
  • Initial- und Folgekosten der Brauchwasserentsorgung.
  • Initial- und Folgekosten der Niederschlagswasserentsorgung.
  • Kosten für die Schaffung und Erhaltung neuer Kita- und Betreuungsschul-Einrichtungen.
  • Kosten für Betrieb und Wartung des Abwassersystems.
  • Sanierungskosten für Straßen durch immens erhöhtes Verkehrsaufkommen.
  • Kosten für den Ausbau der Kreisstraße zwischen Assenheim und Bruckenbrücken. Diese Kosten müsste der Wetteraukreis tragen, dieser hat aber unseres Wissens kein Geld dafür.
  • Erhöhte Erschließungskosten für zusätzliche Grabungen wegen der archäologischen Funde unter dem Gollacker.