Der Klimawandel ist da! - Das bezweifeln inzwischen nur noch die wenigsten.
Immer heißere und trockenere Sommer, immer wärmere Winter und immer häufigere und intensivere Starkniederschlagsereignisse lassen uns diesen Sachverhalt bereits jetzt deutlich und direkt spüren.
In der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Praxishilfe "Klimaanpassung in der räumlichen Planung" heißt es entsprechend:
"Um dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungs- bzw. Flächenentwicklung näher zu kommen, wird es weiterhin darauf ankommen, die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung zu begrenzen und möglichst zu reduzieren, wie dies in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beschlossen ist ."
Und für die Zielfestlegung zu Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen:
"Siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche sind in ihrer Funktionsfähigkeit (Größe, Durchlässigkeit, Qualität der Vegetationsstrukturen) zu sichern und zu entwickeln und
von Neubebauung bzw. Versiegelung sowie schädlichen und störenden Emissionen freizuhalten."
Der Flächennutzungsplan 2010 (FNP) mit Planstand 31.12.2018 ordnet deshalb ganz bewusst dem Gollacker im Westen neben "Vorranggebiet für Landwirtschaft" die Funktion "Vorhaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" zu.
Weitere im FNP zugeordnete Funktionen sind "Vorranggebiet regionaler Grünzug" und "Vorhaltsgebiet für den Grundwasserschutz".
Ausschnitt Regionaler FNP 2010 mit Planstand 31.12.2018 und zugehöriger Legende
Im Umweltbericht Regionalplan Südhessen 2010 des RP Darmstadt wird unter Punkt 2.5 der Umweltaspekt Klima wie folgt aufgeführt:
Die Schutzgüter Klima und Luft werden planerisch durch
dargestellt und berücksichtigt.
Ein Baugebiet auf dem Gollacker, egal, ob Plus-Energie-Siedlung oder nicht, würde folgende klimatisch negativen Auswirkungen mit sich bringen:
Zur Lösung des Problems müssen wir stattdessen sowohl Maßnahmen ergreifen, um dem Klimawandel entgegen zu wirken, als auch Vorkehrungen treffen, um mit den neuen Gegebenheiten besser
zurecht zu kommen. In Frage kommen hier zum Beispiel Schaffung zusätzlicher Frischluftschneisen, Ausweisung zentral gelegener Bauplätze und Rückbau unnötig versiegelter Flächen.
Tabu hingegen sollten Handlungen sein, die diesen Wandel auch noch antreiben, wie zum Beispiel die Schaffung von dezentralen Baugebieten.
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